GEÄNDERTE HINTERACHSFEDERN

Ab 19.5.72 (Fahrgestell-Nr. 47 22 917885) werden im Fahrzeug-Typ 914 serienmäßig 10 mm längere Hinterachsfedern eingebaut, die nach Federhärte in drei Gruppen unterteilt und jeweils mit einem, zwei oder drei grünen Farbpunkten gekennzeichnet sind.

 

Gruppe P bei L1 = 239 mm Farbpunkt
1 220 - 227 kp 1 grün
2 227 - 233 kp 2 grün
3 233 - 240 kp 3 grün

Federn gleicher Toleranzgruppe bzw. Kennzeichnung können im Reparaturfall einzeln ausgewechselt werden. Da aber mit zunehmender Laufzeit der Fahrzeugs die Federkraft nachläßt und somit beim Einbau vor nur einer neuen Feder die Federkraftdifferenz unterschiedlich sein kann, empfehlen wir den paarweisen Austausch der Hinterachsfedern.

 

Hinweis:

Die neuen Hinterachsfedern können paarweise auch in ältere Fahrzeuge eingebaut werden.

Federn alter und neuer Ausführung dürfen nicht gemeinsam in ein Fahrzeug eingebaut werden.